Haben Sie Fragen an uns oder möchten Sie gerne in der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Oßling mitwirken?
Dann scheuen Sie sich nicht und schreiben uns eine E-Mail an:
ffw@ossling.net
Voraussetzungen zur Mitwirkung im aktiven Feuerwehrdienst
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Entsprechen der gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes
- charakterliche Eignung
Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Ortswehrleiter zu richten.
Über die Aufnahme entscheidet der Gemeindewehrleiter.
Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Kriterien zur Ungeeignetheit zum Dienst in der Freiwilligen Feuerwehr
- Personen ohne Besitz der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter infolge Richterspruch
- Personen unter Maßregelung der Besserung/Sicherung gemäß § 61 StGB
- Personen unter Betreuung oder unter vorläufiger Vormundschaft